Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalterⓞ, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergebenⓟ, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehendⓠ,
Denn ein Bischof soll untadelig sein, als ein Haushalter GOttes, nicht eigensinnig, nicht zornig, nicht ein Weinsäufer, nicht pochen, nicht unehrliche Hantierung treiben,