Denn ein Aufseher muß unbescholten sein als Gottes Haushalter, nicht anmaßend, nicht zornmütig, kein Trinker, kein Raufbold, kein Wucherer,
Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalterⓞ, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergebenⓟ, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehendⓠ,