и не берите выкупа за убежавшего в город убежища, чтоб ему позволить жить в земле своей прежде смерти великого священника.
Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.
Und sollt keine Versöhnung nehmen über dem, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.
Auch sollt ihr kein Sühnegeld annehmen für den in seine Zufluchtsstadt Geflohenen, so dass er vor[9] dem Tod des Priesters zurückkehren könnte, um im Land zu wohnen.
Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.