Bibel » Elberfelder Bibel Elberfelder Bibel 2006

2 Mose 22 2 Mose 22 kapitel

1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, so dass er stirbt, so ist es ihm[1] keine Blutschuld.
2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[2] Blutschuld. Er[3] muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den ‹Wert des› von ihm Gestohlenen verkauft werden.
3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[4].
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[5] und seinem Vieh ‹dabei› freien Lauf lässt, so dass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[6].
5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so dass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen — falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[7].
7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, ‹damit man erfährt,› ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[8] an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[9] sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[10].
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich ‹einen Knochen› oder wird weggeführt, ‹und› niemand sieht es,
10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein[11], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[12] es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[13].
11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
12 Falls es ‹aber› zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[14].
13 Wenn jemand von seinem Nächsten ‹ein Stück Vieh› leiht, und es bricht sich ‹einen Knochen› oder stirbt — falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[15];
14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[16]. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[17].
15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[18] ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben.
16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. —
18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. —
19 Wer den Göttern opfert[19], außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden.
20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen.
21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken.
22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ‹muss›, ihr Geschrei gewiss erhören,
23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so dass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. —
24 Falls du ‹einem aus› meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. —
25 Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ‹sonst› liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. —
27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen.
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. — Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind ‹und› deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. —
30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.

Примечания:

1 ⓐ – Jer 2,34
1 [1] – d. h. dem Schläger des Diebes
2 [2] – d. h. dem Schläger des Diebes
2 [3] – d. i. der Dieb
3 [4] – w. unversehrt machen
3 ⓑ – Kap. 21,34.37; Jes 40,2
4 [5] – o. anzündet
4 [6] – w. unversehrt machen
5 ⓒ – V. 6-14: 3Mo 5,20-24
6 [7] – w. unversehrt machen
8 [8] – w. bei jeder Sache eines Vergehens
8 [9] – d. i. der Eigentümer
8 [10] – w. unversehrt machen
10 [11] – w. geschehen
10 ⓓ – Hebr 6,16
10 [12] – d. i. der Besitzer des Tieres
10 [13] – w. unversehrt machen
12 [14] – w. unversehrt machen
12 ⓔ – 1Mo 31,39
13 [15] – w. unversehrt machen
14 [16] – w. unversehrt machen
14 [17] – o. Falls er ein Lohnarbeiter war, geht es auf seinen Lohn
15 [18] – d. h. die noch nicht zur Ehefrau erworben ist
15 ⓕ – 1Mo 34,12; 5Mo 22,29
18 ⓗ – 3Mo 18,23; 5Mo 27,21
19 [19] – w. zum Opfer schlachtet
20 ⓙ – Kap. 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5
22 ⓛ – Jak 5,4; 5Mo 15,9
22 ⓜ – Hi 34,28; Ps 10,14; 34,7
23 ⓝ – Spr 22,23; Kla 5,3
24 [20] – w. wie einer, der um Zins Geld ausleiht
25 [21] – w. das Obergewand; es wurde als Decke benutzt; vgl. die Anm. zu Kap. 3,22
25 ⓟ – Hes 18,7
26 ⓠ – Hi 34,28; Ps 10,14; 34,7
26 ⓡ – 5Mo 24,10-15; Am 2,8
28 [22] – o. Mit deiner Fülle an Wein und deinem Überfluss an Öl; w. Mit deiner Fülle und deinem Ausfluss. — Gemeint ist wohl die rechtzeitige Abgabe der ersten Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und dem Weinbau.
28 ⓣ – Kap. 23,16.19
29 ⓤ – Kap. 13,2.11-16; 5Mo 15,19
29 ⓥ – 3Mo 22,27
30 ⓦ – 3Mo 11,44

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2 Mose, 22 kapitel. Elberfelder Bibel 2006.

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