Bibel » Elberfelder Bibel Elberfelder Bibel 2006

3 Mose 7 3 Mose 7 kapitel

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es.
2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. —
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt:
12 Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ‹mit Öl› eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl.
13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes ‹Brot› als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6].
14 Und man soll ‹je› eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören.
15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen.
16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.
17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ‹mehr› als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen.
19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ‹was› das Fleisch ‹betrifft›, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden.
21 Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden.
22 Und der HERR redete zu Mose:
23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen.
24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.
25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt — die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden.
26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh.
27 Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden.
28 Und der HERR redete zu Mose:
29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen.
30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen.
31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.
34 Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. —
35 Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,
36 das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],
38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Примечания:

1 ⓐ – Kap. 5,6
1 ⓑ – Kap. 21,22
2 ⓒ – Kap. 4,24.33; Hes 40,39
2 [1] – w. Er
5 ⓓ – Kap. 3,3
6 ⓔ – Kap. 6,11.22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18
6 ⓕ – Kap. 21,22
7 ⓖ – 4Mo 5,8
9 ⓗ – Kap. 2,3.10; 2Kö 12,17
10 [2] – o. angefeuchtet
11 [3] – o. Friedensopfers; o. Abschlussopfers; o. Gemeinschaftsopfers
11 ⓘ – V. 29; Kap. 3,1; 2Chr 29,31; 33,16
12 [4] – anderswo: Lob; eigentlich: Anerkennung
12 ⓙ – Ps 107,22; Hebr 13,15
12 [5] – o. angefeuchtet
12 ⓚ – Kap. 2,4.5; 4Mo 6,15
13 [6] – o. Lob-Friedensopfer
13 ⓛ – Am 4,5
14 [7] – d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
14 ⓜ – 4Mo 18,8.11.19
15 ⓝ – Kap. 22,29.30; 2Mo 12,10
16 ⓞ – 4Mo 15,3
18 [8] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
18 [9] – d. i. das Opfer
18 [10] – d. i. kultisch unrein gewordenes Opferfleisch
18 [11] – o. Seele
18 ⓟ – Kap. 19,5-8
20 [12] – o. Seele
20 [13] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
20 ⓠ – 1Sam 20,26
20 [14] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
20 [15] – w. Völkern
20 ⓡ – V. 25.27; Kap. 18,29; 19,8; 20,3.17; 22,3; 23,29; 2Mo 30,33.38; Hes 33,25
21 [16] – o. Seele
21 ⓢ – Kap. 5,3; 11,24.25
21 [17] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
21 [18] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
21 [19] – w. Völkern
21 ⓣ – V. 25.27; Kap. 18,29; 19,8; 20,3.17; 22,3; 23,29; 2Mo 30,33.38; Hes 33,25
23 ⓤ – 2Mo 22,30
24 ⓥ – 2Mo 22,30
25 [20] – o. Seele
25 [21] – w. Völkern
25 ⓦ – V. 20.21
26 ⓧ – 2Mo 22,30
27 [22] – o. Seele
27 [23] – w. Völkern
27 ⓨ – V. 20.21
29 [24] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
29 ⓩ – V. 11
30 ⓐ – Kap. 3,3.4
30 [25] – d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem HERRN geweiht wurde
30 ⓑ – Kap. 9,20.21; 2Mo 29,24.27
32 [26] – d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
32 [27] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
33 [28] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
34 [29] – d. i. ein Opfer, das hin- und hergeschwungen und so dem HERRN geweiht wurde
34 [30] – d. i. ein Opfer, das durch Hochheben dem HERRN geweiht wird
34 [31] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
34 [32] – o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr
34 ⓒ – Kap. 10,14.15; 4Mo 6,20; 18,18.19; 5Mo 18,3
35 [33] – w. die Salbung
35 [34] – w. die Salbung
35 [35] – d. h. von dem Tag an
35 [36] – o. er
36 [37] – o. er
36 ⓓ – Kap. 8,12.30
36 [38] – o. Gebühr; o. Anspruch auf Gebühr
36 ⓔ – 2Mo 27,21
37 [39] – o. Friedensopfer(n/s); o. Abschlussopfer(n/s); o. Gemeinschaftsopfer(n/s)
38 ⓕ – Kap. 1,1

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