Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig, kein Säufer, nicht streitsüchtig, nicht schändlichen Gewinn suchen;
Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalterⓞ, nicht eigenmächtig, nicht jähzornig, nicht dem Wein ergebenⓟ, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehendⓠ,